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   Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00   

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Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00 (https://dejure.org/2001,20376)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.01.2001 - C-147/00 (https://dejure.org/2001,20376)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - C-147/00 (https://dejure.org/2001,20376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Qualität der Badegewässer - Mangelhafte Anwendung der Richtlinie 76/160/EWG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 25.11.1999 - C-96/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00
    12: - Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13, und vom 25. November 1999 in der Rechtssache C-96/98, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-8531, Randnr. 19).

    13: - Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache der Kommission, ihm die erforderlichen Beweismittel für das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung vorzulegen, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen kann (vgl. statt aller Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 121/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 107, Randnr. 42, und Urteil Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 11, Randnr. 36).

  • EuGH, 25.05.2000 - C-307/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00
    4: - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Urteil vom 25. Mai 2000, Slg. 2000, I-3933).

    42 bis 44), vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28), vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35) und das Urteil Kommission/Belgien, zitiert in Fußnote 3, Randnr. 48.17: - 1995 wurden in 37, 4 % der Küstengewässer und in 47 % der Binnengewässer nicht oder in nicht genügendem Umfang/Häufigkeit Proben genommen.

  • EuGH, 27.11.1990 - 200/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00
    12: - Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13, und vom 25. November 1999 in der Rechtssache C-96/98, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-8531, Randnr. 19).
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00
    7: - Vgl. Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 2).
  • EuGH, 15.01.1986 - 121/84

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00
    13: - Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist es Sache der Kommission, ihm die erforderlichen Beweismittel für das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung vorzulegen, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen kann (vgl. statt aller Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 121/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 107, Randnr. 42, und Urteil Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 11, Randnr. 36).
  • EuGH, 08.06.1999 - C-198/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00
    42 bis 44), vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28), vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35) und das Urteil Kommission/Belgien, zitiert in Fußnote 3, Randnr. 48.17: - 1995 wurden in 37, 4 % der Küstengewässer und in 47 % der Binnengewässer nicht oder in nicht genügendem Umfang/Häufigkeit Proben genommen.
  • EuGH, 14.07.1993 - C-56/90

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00
    16: - Vgl. Urteile vom 14. Juli 1993 in der Rechtssache C-56/90 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1993, I-4109, Randnrn.
  • EuGH, 12.02.1998 - C-92/96

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-147/00
    42 bis 44), vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-92/96 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-505, Randnr. 28), vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35) und das Urteil Kommission/Belgien, zitiert in Fußnote 3, Randnr. 48.17: - 1995 wurden in 37, 4 % der Küstengewässer und in 47 % der Binnengewässer nicht oder in nicht genügendem Umfang/Häufigkeit Proben genommen.
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